Allgemeine Geschäftsbedingungen kurz AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von

Retrievertraining Waldviertel Wolfgang Petters

1.Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand sind Kurse, Lehrgänge, Workshops, Seminare, Einzeltrainingsstunden, Gruppenstunden und andere Angebote, Dienstleistungen und Veranstaltungen für Hundehalter und ihre Hunde, die durch Retrievertraining Waldviertel Wolfgang Petters angeboten werden.

2. Teilnahmevoraussetzungen

Grundsätzlich können alle volljährigen Personen wie insbesondere Hundehalter, unabhängig von Rasse und Alter des Hundes, die Angebote nutzen. Sofern für einzelne Lehrgänge oder Angebote besondere Zulassungsvoraussetzungen gelten, müssen die Teilnehmer diese erfüllen.

Minderjährige dürfen nur in Begleitung ihrer Eltern oder einer anderen erwachsenen Aufsichtsperson teilnehmen.

Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. Diese ist auf Verlangen vorzuweisen ist.

Hunde mit ansteckenden Krankheiten sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Hündinnen dürfen während der Läufigkeit nicht an Gruppenangeboten teilnehmen. Die Teilnehmer haben über chronische Krankheiten und andere gesundheitliche Einschränkungen sowie Verhaltensauffälligkeiten des Hundes vorab zu informieren. Mögliche aggressive Verhaltensweisen (z.B. Schnappen, beißen, Beißvorfälle in der Vergangenheit) sind dem Trainer rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn mitzuteilen.

3. Anmeldung

Alle juristischen und geschäftsfähigen natürlichen Personen sind zur Anmeldung berechtigt. Mit der schriftlichen, telefonischen oder mündlichen Anmeldung und Terminvereinbarung bieten die Teilnehmer den Abschluss eines Vertrages verbindlich an und verpflichteten sich, an jener Veranstaltung, für die eine Anmeldung abgegeben wurde, teilzunehmen, sowie das vereinbarte Honorar bei Beginn der Veranstaltung bar zu bezahlen oder vorab zu überweisen. Durch die Abgabe der mündlichen oder schriftlichen Anmeldung sowie durch Vereinbarung eines Termins erkennt der Teilnehmer/die Teilnehmerin diese AGB als Vertragsbestandteil an.

Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen oder mündlichen Annahmeerklärung sowie durch Abgabe einer Terminbestätigung zustande.

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

4. Storno und Kündigung des Vertrages

Bis 2 Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung ist der Rücktritt vom Vertrag ohne Angabe von Gründen kostenlos möglich. Der Rücktritt vom Vertrag hat schriftlich (per E-Mail oder Brief) zu erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Zeitpunkt des Einlangens bei Retrievertraining Waldviertel Wolfgang Petters.

Bei nicht rechtzeitigem oder nicht ordnungsgemäß erklärtem Rücktritt ist das gesamte vereinbarte Honorar fällig. Bei Abbruch eines Lehrgangs durch einen Teilnehmer oder Fernbleiben von vereinbarten Stunden oder Veranstaltungen ist dennoch das gesamte vereinbarte Honorar zu bezahlen.

Einzelstunden können bis zu 48 Std. vor dem festgelegten Termin kostenfrei abgesagt werden. Bei nicht rechtzeitiger oder nicht ordnungsgemäßer Absage (egal aus welchem Grund) werden die gesamten Gebühren zuzüglich eventuell anfallender Fahrtkosten fällig.

Beginn und Ort einer Veranstaltung sind von einer bestimmten Mindestteilnehmerzahl abhängig. Bei zu geringer Teilnehmerzahl kann die Veranstaltung zeitlich und/oder örtlich verlegt oder ganz abgesagt werden. Bereits entrichtete Gebühren werden im Fall einer Absage in voller Höhe erstattet oder auf andere Leistungen gutgeschrieben. Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

6. Ausschluss von Teilnehmern

Teilnehmer, die das jeweilige Veranstaltungshonorar nicht bei Beginn der Veranstaltung zur Gänze bezahlt haben, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Die Verpflichtung zur Zahlung der gesamten Lehrgangs-/Kursgebühr bleibt in diesem Fall aufrecht.

Ebenso können auch Teilnehmer die vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Teilnehmerverpflichtungen verstoßen, ausgeschlossen werden. Darüberhinaus haben diese Personen den durch ihr Verhalten entstandenen Schaden zu ersetzen. Eine Rückzahlung bereits entrichteter Gebühren erfolgt in diesem Fall nicht.

7. Durchführung der Veranstaltungen

Retrievertraining Waldviertel Wolfgang Petters behält sich vor, Ausbildungsprogramme, Lektionen, Inhalte sowie den Einsatz von Ausbildungspersonal vor und/oder während eines Lehrgangs/Kurses zu ändern sowie Veranstaltungen mit geringerer Teilnehmerzahl zeitlich angemessen zu kürzen.

Der Unterricht findet bei jedem Wetter statt. Sollten die Witterungsbedingungen unzumutbar sein, oder die Abhaltung sonst unmöglich sein, wird die jeweilige Kurseinheit abgesagt und zu gegebener Zeit nachgeholt.

Die genannten Änderungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

Pausen werden zu Beginn des Seminars bekannt gegeben.

8. Zahlungsbedingungen

Die Höhe des jeweiligen Honorars richtet sich nach der Ankündigung für die jeweilige Veranstaltung. Das gesamte Honorar ist zu Beginn der Veranstaltung in bar zu bezahlen oder zuvor auf das auf der Website angegebene Konto einzubezahlen.

Bei Einzelstunden ist das Honorar vor Beginn zuzüglich eventueller Fahrtkosten in bar zu bezahlen, es sei denn es wurden Pakete vereinbart. In diesem Fall ist das gesamte Honorar vor Beginn auf das Bankkonto einzubezahlen.

9. Pflichten der Teilnehmer

Die Teilnehmer haben an den Kurseinheiten regelmäßig teilzunehmen. Störungen des Unterrichts sind zu unterlassen. Anweisungen des Trainers sind zu befolgen. Die zur Verfügung gestellten Gerätschaften, die Infrastruktur sowie die Unterrichtsräume sind pfleglich zu behandeln und die jeweils gültige Hausordnung ist zu beachten.

Auf dem Trainingsgelände sowie auf allen Wegen ist der Kot des eigenen Hundes aufzunehmen und in dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

Für den Hund muss ein aufrechter Impfschutz gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut vorliegen. Auf Verlangen ist ein gültiger Impfausweises, der die entsprechenden Eintragungen enthält, vorzuweisen.

Die Benutzung von Handys sowie von Bild- und Tonaufnahmegeräten während des Unterrichts ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Trainers und aller Beteiligten gestattet. Unterrichtsunterlagen und Kursinhalte dürfen ohne Genehmigung nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

10. Haftung

Es wird darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an Veranstaltungen im Rahmen eines Hundetrainings grundsätzlich gefahrengeneigt ist und Sach-, Vermögens- und Personenschäden nicht ausgeschlossen werden können. Die Teilnahme oder der Besuch jeglicher Veranstaltungen erfolgt deshalb auf eigenes Risiko der Teilnehmer bzw ihrer Begleit- und Besuchspersonen. Die Haftung wird – soweit gesetzlich zulässig- auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Retrievertraining Waldviertel Wolfgang Petters haftet nicht für Sach-, Personen- und/oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Verletzungen/Schäden, die durch teilnehmende und/oder begleitende Hunde entstehen.

Die Teilnehmer haften für alle von ihnen und/oder ihren Hunden vor, während und nach den Veranstaltungen verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowohl innerhalb, als auch außerhalb des Trainingsgeländes. Bei Verletzungen eines anderen Hundes durch einen Hund des Teilnehmers/der Teilnehmerin sind die tierärztlichen und sonstigen Kosten vom jeweiligen Hundehalter bzw dessen Versicherung zu tragen. Schäden an der Ausbildungsinfrastruktur sind von den Teilnehmern zu ersetzen.

Retrievertraining Waldviertel Wolfgang Petters ist berechtigt, im Schadensfall eine Sicherheitsleistung in Höhe des geschätzten Schadens in bar oder per Kreditkarte einzufordern.

Begleitpersonen sind durch die Teilnehmer vom Haftungsausschluss sowie von den übrigen Vereinbarungen (AGB, etc.) in Kenntnis zu setzen.

Während der Veranstaltung ist den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten. Für Schäden, die die Teilnehmer durch Missachtung dieser AGB oder durch Missachtung der Anweisungen der Trainer verursachen, haften sie ausschließlich selbst.

11. Kein geschuldeter Erfolg

Da der Erfolg der jeweiligen Veranstaltung in erster Linie von den Teilnehmern und ihren Hunden abhängig ist, kann keine wie auch immer geartete Erfolgszusage abgegeben werden.

12. Eigene Hunde

Eigene Hunde dürfen nur dann mitgebracht werden, wenn dies im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung vorgesehen ist.

13. Gerichtsstand, Rechtswahl

Änderungen dieser AGB bedürfen ebenso wie die Abänderung dieses Punktes selbst der Schriftform. Die Parteien vereinbaren für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag die Zuständigkeit des für 1010 Wien sachlich zuständigen Gerichts. Es gilt Österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen.

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Mit der Teilnahme an Kursen, Einzelstunde, Seminaren usw. werden die AGB's anerkannt!

Wolfgang Petters

+436644224592

info@retriever-training-waldviertel.at